Auskunftsrecht gem. Art. 15 DS-GVO Das Auskunftsrecht nach Art. 15 DS-GVO gilt für jedermann und ist an keinerlei Voraussetzungen wie berechtigtes Interesse o.ä. geknüpft. Daher kann jedes Unternehmen eine derartige Anfrage jederzeit in der Post vorfinden. Viele Unternehmen haben…
