Preise & Service

Alle Angebote richten sich nur an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und an Behörden.

Keine Rechtsberatung

Bei allen meinen Angeboten handelt es sich NICHT um eine Rechtsberatung gem. Rechtsdienstleistungsgesetz, sondern um vielfach erprobte Vorgehensweisen in der Praxis. Praktische und lebensnahme Vorgehensweisen für den Datenschutz in der täglichen betrieblichen Praxis.
Eine verbindliche Rechtsberatung darf nur durch einen Rechtsanwalt erfolgen.

 

Externer Datenschutzbeauftragter

 

Als erfahrener, TÜV zertifizierter, Datenschutzbeauftragter biete ich gerne meine Unterstützung als externer Datenschutzbeauftragter an, um Ihr Unternehmen in diesem Bereich zu beraten und zu unterstützen.

Im Gegensatz zu einigen verfügbaren Angeboten, welche sich oftmals lediglich auf einen webbasierten Formularabruf erstrecken, bevorzuge ich den persönlichen Kontakt zum Auftraggeber und eine lebensnahe, in die Unternehmensabläufe integrierte, Lösung von Datenschutzfragen.

Ich biete neben allen Aufgaben des Datenschutzbeauftragten gem. Art. 39 DSGVO:

  • einen persönlichen Ansprechpartner für das Unternehmen
  • kurze Reaktionszeit bei E-Mails
  • telefonische Kontaktmöglichkeit mit dem Ansprechpartner
  • Anlaufstelle für die Mitarbeiter bei Fragen zum Datenschutz
  • notwendige Muster-Dokumente für eine Datenschutzdokumentation gem. DSGVO-Rechenschaftspflicht
  • monatliche aktuelle Datenschutzinformationen
  • Unterrichtung und Beratung des Verantwortlichen und der Beschäftigten, hinsichtlich ihrer Pflichten und Möglichkeiten nach der DSGVO
  • Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde (soweit bei Anfragen der Behörde notwendig)

 

Außerdem ist mir Kostentransparenz ein wichtiges Anliegen. Das bedeutet, dass ich nur Leistungen zu definierten, monatlichen Festpreisen berechne. Alle laufenden Kostenfaktoren für die Tätigkeit als externer Datenschutzbeauftragter sind bereits im monatlichen Festpreis enthalten. Ihr Unternehmen kann die Kosten exakt planen. Es gibt keine bösen Überraschungen infolge hoher Stundenabrechnungen.

Von der Pauschale ausgenommen sind lediglich die Erstaufnahme der aktuellen Datenschutzsituation (incl. Erstellung eines Maßnahmenplans) und etwaige sonstige anfallende Kosten wie Reisekosten, Übernachtungen, Dienstleistungen Dritter etc., welche nach Aufwand weiterberechnet werden.

Fordern Sie hier ein Angebot an, welches speziell auf Ihr Unternehmen zugeschnitten ist.

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Datenschutz-Schulung für Mitarbeiter

 

Die Inhalte einer Datenschutzschulung können je nach den spezifischen Anforderungen und dem Kontext der Organisation variieren. Im Allgemeinen sollten Datenschutzschulungen jedoch die folgenden wichtigen Themen abdecken:

  1. Einführung in Datenschutz:
    • Grundlagen des Datenschutzes und der Datenschutzgesetze.
    • Warum Datenschutz wichtig ist und welche Auswirkungen Datenschutzverletzungen haben können.
  2. Datenschutzgesetze und -vorschriften:
    • Erläuterung der geltenden Datenschutzgesetze und -vorschriften (z. B. DSGVO, BDSG…).
    • Verständnis der rechtlichen Anforderungen, einschließlich der Pflichten der Organisation und der Rechte der betroffenen Personen.
  3. Persönliche Daten:
    • Definition von personenbezogenen Daten und sensiblen Daten.
    • Beispiele für personenbezogene Daten und wie sie in verschiedenen Kontexten erfasst werden.
  4. Datenschutzgrundsätze:
    • Grundsätze wie Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit und Speicherbegrenzung.
    • Wie diese Grundsätze in der Praxis umgesetzt werden.
  5. Einwilligung und Einwilligungsmanagement:
    • Was ist eine Einwilligung und wann ist sie erforderlich?
    • Verfahren zur Einholung und Dokumentation von Einwilligungen.
  6. Datenschutzrechte betroffener Personen:
    • Erklärung der Rechte von Einzelpersonen, einschließlich des Rechts auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch.
    • Verfahren zur Bearbeitung von Anfragen betroffener Personen.
  7. Datensicherheit:
    • Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Diebstahl.
    • Passwortsicherheit, Verschlüsselung und Zugriffskontrolle.
  8. Datenverarbeitung und -übertragung:
    • Wie personenbezogene Daten erfasst, gespeichert, verarbeitet und übertragen werden dürfen.
    • Datentransfers in Länder außerhalb der EU und angemessene Schutzmaßnahmen.
  9. Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA):
    • Wann und wie eine DSFA durchgeführt wird, um Datenschutzrisiken zu bewerten.
    • Schritte zur Minimierung von Risiken.
  10. Datenschutzbeauftragter (DSB):
    • Die Rolle und Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten (falls erforderlich).
    • Die Kontaktdaten des DSB in der Organisation.
  11. Datenschutzverletzungen und Meldung:
    • Wie Datenschutzverletzungen erkannt und gemeldet werden.
    • Pflichten der Organisation bei der Benachrichtigung von Datenschutzverletzungen an Aufsichtsbehörden und betroffene Personen.
  12. Überprüfung und Aktualisierung:
    • Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der Datenschutzschulungen angesichts neuer Gesetze und Veränderungen im Unternehmen.

Die Schulungsinhalte sollten an die Zielgruppe und die spezifischen Anforderungen der Organisation angepasst werden. Es ist wichtig sicherzustellen, dass die Mitarbeiter die Schulungsinhalte verstehen und in der Lage sind, die Datenschutzprinzipien in ihrer täglichen Arbeit umzusetzen.

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* Der angebotene Preis ist der Gesamtpreis. Gemäß § 19 UStG wird eine Umsatzsteuer nicht erhoben und folglich auch nicht ausgewiesen